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   BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89   

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https://dejure.org/1992,2459
BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 1 BvR 1490/89 (https://dejure.org/1992,2459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rüge überlanger Verfahrensdauer im fachgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rüge der Verfahrensdauer - Entscheidung der Fachgerichte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1497
  • NVwZ 1992, 767 (Ls.)
  • DB 1992, 1224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Das bedeutet, daß eine Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. BVerfGE 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Hiernach gilt, daß die Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihnen zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 [388 f.]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Soweit die Beschwerdeführer den Beschluß des Bundesfinanzhofs angreifen, fehlt es an einem Sachvortrag, der mit hinreichender Deutlichkeit zumindest die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten aufzeigt (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit waren die Beschwerdeführer somit gehalten, durch die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit eine Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 51, 386 [395 f.]; 52, 380 [387]; vgl. auch BVerfGE 77, 275 [282]).
  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1490/89
    Insbesondere enthält der Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. August 1987 (BFH/NV 1988, 59 [63]) keine Entscheidung darüber, ob von Verfassungs wegen eine überlange Verfahrensdauer zur Verwirkung des Steueranspruchs führen kann.
  • BVerfG, 22.12.1991 - 2 BvR 615/90

    Verfassungsbeschwerde gegen kostenrechtliche Folgeentscheidungen

    Gegen diesen Beschluß haben die Beschwerdeführer bereits eine noch anhängige Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 1490/89), mit der sie auch die Auferlegung der Verfahrenskosten unter dem Blickwinkel einer überlangen Verfahrensdauer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung stellen.

    Sollte dagegen die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1490/89 erfolglos bleiben, wären auch die Folgeentscheidungen mit dem Hinweis auf die Verfahrensdauer nicht mehr angreifbar.

    Ist diese jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, worüber im Verfahren 1 BvR 1490/89 entschieden werden muß, so besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Revisions- bzw. Beschwerdegerichts, § 8 GKG in der Weise auszulegen, daß Kosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht zu erheben sind.

    Wird die Kostengrundentscheidung dagegen im Verfahren 1 BvR 1490/89 aufgehoben, so besteht für eine Anwendung des § 8 GKG kein Bedarf.

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch eine übermäßig lange Dauer des Verfahrens ist für das steuerrechtliche Verfahren anerkannt (BVerfG-Entscheidungen vom 27. September 1993 2 BvR 829/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 348; vom 21. Februar 1992 1 BvR 1575/89, HFR 1992, 651; vom 14. Februar 1992 2 BvR 1443/91, HFR 1992, 728; vom 7. Januar 1992 1 BvR 1490/89, HFR 1992, 727; vom 22. Januar 1987 1 BvR 103/85, Der Betrieb --DB-- 1987, 1722; Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Eine überlange Verfahrensdauer (im Streitfall ca. 8 bis 9 Jahre) müsse bei Steuerbescheiden zu Lasten des Fiskus gehen, indem die dem Verfahren zugrunde liegenden Bescheide nebst dem Urteil des FG ersatzlos aufgehoben werden, weil nur auf diese Weise die Grundrechtsheilung herbeigeführt werden könne (vgl. dazu Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1490/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 162).
  • BFH, 03.12.1993 - XI S 12/93

    Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 7. Januar 1992 1 BvR 1490/89 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 1497) ausgeführt, daß in diesem Fall die Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung in Betracht kommen könne.

    Außerdem hat das BVerfG nach Ergehen der Entscheidung des IV.Senats im Beschluß in NJW 1992, 1497 bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit wegen überlanger Verfahrensdauer ausgeführt, daß die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung des Steueranspruchs in Betracht komme.

  • BFH, 28.08.2012 - IV B 14/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernis eines auf die überlange Dauer

    Anders als die Klägerin behauptet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verwirkung eines Steueranspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer in dem Beschluss vom 7. Januar 1992  1 BvR 1490/89 (Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1497, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 727) nicht angenommen.
  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Daß die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beantwortet wird (vgl. dazu -einen solchen Rechtsbehelf für den Fall bejahend, daß die Verfahrensverzögerung praktisch einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt - VGH München, BayVBl. 1978, 212, 213; offenlassend etwa VGH Mannheim, NJW 1984, 993; ablehnend dagegen OVG Bremen, NJW 1984, 992; vgl. aus der Literatur einerseits etwa Meyer-Ladewig in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Stand: 1. April 1996, Vorb. § 124 Rdn. 36 und andererseits z.b. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Band II, Stand Mai 1994, Art. 19 Abs. 4 GG, Rdn. 263; vgl. i.Ü. auch BVerfG NJW 1992, 1497), bedeutet nicht zwingend, daß dem Beschwerdeführer die entsprechende Anrufung des Fachgerichts nicht zumutbar wäre (vgl. dazu BVerfGE 91, 93, 106; 70, 180, 185 ff. 68, 376, 381; 16, 1, 2 f.).
  • BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 829/91

    Überlange Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör und Hinweispflicht des

    Denn der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß eine Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1992 - 1 BvR 1490/89 - [HFR 1992, 727]).
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